Kosten & Rückerstattung
Klarheit von Anfang an: Hier erfahren Sie, wie die Abrechnung als Wahltherapeutin funktioniert, wie Sie ggf. einen Teil der Kosten zurückbekommen und worauf Sie dabei achten sollten — die genauen Konditionen unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
So funktioniert die Rückerstattung
In vier Schritten, wir begleiten Sie dabei.
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Ärztliche Verordnung
Sie holen sich eine ärztliche Verordnung für Logopädie, etwa bei der HNO-, Neurologie- oder Hausärztin.
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Therapie
Wir arbeiten gemeinsam an Ihren Zielen. Für jede Einheit erhalten Sie eine Honorarnote.
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Einreichen
Sie reichen die Verordnung und die Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse ein.
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Rückerstattung
Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückerstattet, legt jede Kasse selbst fest.
Erstattung je nach Krankenkasse
Ob und wie viel Ihre Krankenkasse zurückerstattet, legt jede Kasse selbst fest. Eine Liste der erstattungsfähigen Kassen mit den jeweiligen Konditionen folgt hier in Kürze. Bitte fragen Sie die Erstattung bis dahin direkt bei Ihrer Krankenkasse an.
Angaben ohne Gewähr. Die Höhe der Rückerstattung legt Ihre Krankenkasse fest.
Meine Tarife
Bei Hausbesuchen zusätzlich
- 35 €
- Hausbesuchspauschale (Kassenposition T5)
- 0,42 €/km
- Amtliches Kilometergeld
Ob beides bei Ihrer Krankenkasse anteilig rückerstattungsfähig ist, hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Tarife gültig bis auf Widerruf, solange freie Therapieplätze verfügbar sind. Eine reguläre Anpassung erfolgt turnusmäßig zum 1. Jänner, orientiert an den aktuellen Tarifempfehlungen von logopädieaustria.
Häufige Fragen
Was kostet die Therapie?
30 Minuten 60 €, 45 Minuten 75 €, 60 Minuten 100 €. Bei Hausbesuchen kommen 35 € Hausbesuchspauschale sowie das amtliche Kilometergeld (0,42 €/km) hinzu. Als Wahltherapeutin rechne ich privat ab; ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse einen Teil davon zurückerstattet, hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Wie viel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?
Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab, die genaue Höhe legt jede Kasse selbst fest. Eine Übersicht, welche Kassen aktuell in welcher Höhe erstatten, folgt hier in Kürze. Bitte erkundigen Sie sich bis dahin direkt bei Ihrer Kasse nach der für Sie geltenden Regelung.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Für die erste Kontaktaufnahme per Telefon oder Kontaktformular benötigen Sie keine Verordnung. Sobald ein erster Termin stattfindet, ist dieser kostenpflichtig; für eine mögliche Rückerstattung benötigen Sie dafür in der Regel eine ärztliche Verordnung für Logopädie. Ohne Verordnung ist die Therapie natürlich auch möglich, dann als private Leistung, jederzeit und ohne Wartezeit.
Kostet ein Hausbesuch extra?
Ja, zu jeder Hausbesuch-Einheit kommen 35 € Hausbesuchspauschale sowie das amtliche Kilometergeld hinzu. Ob und in welcher Höhe beides bei Ihrer Krankenkasse anteilig rückerstattungsfähig ist, hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Melden Sie sich gern
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation, für sich selbst, einen Angehörigen oder Ihre Einrichtung. Ich melde mich zeitnah persönlich zurück. Die Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
- Telefon +43 681 203 124 56
- E-Mail kontakt@eisentraeger.at
- Einzugsgebiet 9231 Velden am Wörthersee
Angaben ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe eine Rückerstattung erfolgt, legt Ihre Krankenkasse fest.