Für Ärztinnen, Kliniken und Pflege

Eine spezialisierte, verlässliche Anlaufstelle für die logopädische Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten, mit klinischem Hintergrund, kurzen Wegen und nahtloser Anschlussbehandlung.

Kooperation besprechen
  • Kurzfristige Übernahme
  • Hausbesuche
  • Pflegeeinrichtungen

Klinische Erfahrung,
kurze Wege

Als examinierte Logopädin mit neurologischem Schwerpunkt versorge ich Erwachsene am Wörthersee, als Wahltherapeutin, mobil und auf Wunsch im Hausbesuch. Mein fachlicher Hintergrund liegt in der neurologischen Rehabilitation; in Österreich bin ich als Logopädin nostrifiziert, und der Klinikalltag am Klinikum Klagenfurt am Wörthersee sowie die dortigen Abläufe sind mir vertraut.

Für Sie als zuweisende Stelle bedeutet das: eine Ansprechpartnerin, die klinische Befunde versteht, die begonnene Therapie nach Klinik oder Reha ohne Lücke weiterführt und sich, nach Einwilligung der Betroffenen, verlässlich mit Ihnen abstimmt.

Was die Zusammenarbeit bietet

  • Erwachsenen-Neurologie Dysphagie, Aphasie, Dysarthrie und Stimmstörungen sowie Parkinson, MS, ALS und Demenz.
  • Nahtlose Anschlussbehandlung Weiterführung der begonnenen Therapie nach Klinik- oder Reha-Aufenthalt, kurze Wege statt Versorgungslücke.
  • Kurzfristige Übernahme Rasche Termine in akuten Situationen, etwa nach Schlaganfall oder Entlassung.
  • Hausbesuche & Einrichtungen Versorgung dort, wo Ihre Patientinnen und Patienten sind: zu Hause oder im Pflegeheim.
  • Verlässliche Abstimmung Nachvollziehbare Diagnostik und Befunde, Rückmeldung nach Einwilligung der Betroffenen.
  • Transparente Konditionen Klare Tarife nach Kassenpositionen, für Ihre Patientinnen und Patienten offen einsehbar unter Kosten & Rückerstattung.

Für Pflegeheime und Einrichtungen

Für Pflege- und Senioreneinrichtungen biete ich die regelmäßige logopädische Versorgung Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort an, besonders bei Schluckstörungen im Alter, nach Schlaganfall und bei fortschreitenden neurologischen Erkrankungen. Gern stimme ich mit Ihnen einen festen Rhythmus für die Einrichtung ab; abgerechnet wird dabei grundsätzlich über die einzelne Patientin bzw. den einzelnen Patienten mit ärztlicher Verordnung, nicht über einen Vertrag mit der Einrichtung selbst.

Versorgung für Ihre Einrichtung anfragen

  • Regelmäßige Versorgung mit fester, vertrauter Ansprechpartnerin
  • Anleitung des Pflegepersonals, sicheres Schlucken, verständliche Kommunikation
  • Feste, planbare Termine im Wochenrhythmus
  • Abgestimmte Dokumentation und Rücksprache nach Bedarf

So läuft eine Zuweisung

  1. Kontakt

    Sie verweisen Ihre Patientin oder Ihren Patienten an mich, oder die Betroffenen melden sich direkt. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt.

  2. Diagnostik

    Ich übernehme zeitnah, führe die logopädische Diagnostik durch, auf Wunsch als Hausbesuch, und erstelle einen individuellen Therapieplan.

  3. Therapie

    Die Behandlung läuft kontinuierlich und an realistischen Zielen orientiert. Bei chronischen Verläufen bleibe ich langfristig an der Seite der Betroffenen.

  4. Abstimmung

    Nach Einwilligung gebe ich nachvollziehbare Rückmeldung zum Verlauf und stimme mich bei Bedarf mit Ihnen ab.

Zur Abrechnung: Ich bin Wahltherapeutin. Für die Rückerstattung benötigen Patientinnen und Patienten in der Regel eine ärztliche Verordnung; die Tarife sind nach Kassenpositionen aufgebaut und unter Kosten & Rückerstattung offen einsehbar. Gern sende ich Ihnen ein kompaktes Info-Blatt für Ihre Unterlagen, sprechen Sie mich einfach an.

Häufige Fragen

Wie schnell können Sie eine Patientin oder einen Patienten übernehmen?

In der Regel kurzfristig und nach Vereinbarung. Bei akuten Situationen, etwa nach einem Schlaganfall oder einer Entlassung aus der Klinik, bemühe ich mich um einen besonders raschen Beginn.

Versorgen Sie auch Pflegeheime und Einrichtungen?

Ja. Ich versorge Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig vor Ort, inklusive Anleitung des Pflegepersonals, etwa im sicheren Umgang mit Schluckstörungen.

Wie erfolgt die Abstimmung mit der zuweisenden Stelle?

Nach Einwilligung der Patientin oder des Patienten gebe ich nachvollziehbare Rückmeldung zum Verlauf und stimme mich bei Bedarf mit Ihnen ab.

Benötigen Patientinnen und Patienten eine ärztliche Verordnung?

Für die erste Kontaktaufnahme nicht. Für die Rückerstattung durch die Krankenkasse ist ab dem ersten Termin als Wahltherapie in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich (z. B. von HNO-, Neurologie- oder Hausärztin). Ohne Verordnung ist die Behandlung natürlich ebenso möglich, dann als private Leistung.

Was kommt finanziell auf Patientinnen und Patienten zu?

Die Tarife sind transparent nach Kassenpositionen aufgebaut: 30 Minuten 60 €, 45 Minuten 75 €, 60 Minuten 100 €, bei Hausbesuchen zuzüglich Pauschale und Kilometergeld. Ob und wie viel die Krankenkasse davon zurückerstattet, legt jede Kasse selbst fest. Alle Details stehen auf der Seite Kosten & Rückerstattung.

Melden Sie sich gern

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation, für sich selbst, einen Angehörigen oder Ihre Einrichtung. Ich melde mich zeitnah persönlich zurück. Die Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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