Für Ärzte, Kliniken und Pflege

Eine spezialisierte, verlässliche Anlaufstelle für die logopädische Versorgung Ihrer Patienten, mit klinischem Hintergrund, kurzen Wegen und nahtloser Anschlussbehandlung.

Kooperation besprechen
  • Kurzfristige Übernahme
  • Hausbesuche
  • Pflegeeinrichtungen

Klinische Erfahrung,
kurze Wege

Als examinierte Logopädin mit neurologischem Schwerpunkt versorge ich Erwachsene am Wörthersee, als Wahltherapeutin, mobil im Hausbesuch und in meiner Praxis in Wernberg. Mein fachlicher Hintergrund liegt in der neurologischen Rehabilitation; in Österreich bin ich als Logopädin nostrifiziert, und der Klinikalltag am Klinikum Klagenfurt am Wörthersee sowie die dortigen Abläufe sind mir vertraut.

Für Sie als zuweisende Stelle bedeutet das: eine Ansprechpartnerin, die klinische Befunde versteht, die begonnene Therapie nach Klinik oder Reha ohne Lücke weiterführt und sich, nach Einwilligung der Betroffenen, verlässlich mit Ihnen abstimmt.

Was die Zusammenarbeit bietet

  • Erwachsenen-Neurologie Dysphagie, Aphasie, Dysarthrie und Stimmstörungen sowie Parkinson, MS, ALS und Demenz.
  • Nahtlose Anschlussbehandlung Weiterführung der begonnenen Therapie nach Klinik- oder Reha-Aufenthalt, kurze Wege statt Versorgungslücke.
  • Kurzfristige Übernahme Rasche Termine in akuten Situationen, etwa nach Schlaganfall oder Entlassung.
  • Hausbesuche & Einrichtungen Versorgung dort, wo Ihre Patienten sind: zu Hause oder im Pflegeheim.
  • Verlässliche Abstimmung Nachvollziehbare Diagnostik und Befunde, Rückmeldung nach Einwilligung der Betroffenen.
  • Klare Kostenübernahme Wahltherapie mit nachvollziehbarem Rückerstattungsablauf unter Kosten & Rückerstattung; Konditionen im Erstgespräch.

Für Pflegeheime und Einrichtungen

Für Pflege- und Senioreneinrichtungen biete ich die regelmäßige logopädische Versorgung Ihrer Bewohner vor Ort an, besonders bei Schluckstörungen im Alter, nach Schlaganfall und bei fortschreitenden neurologischen Erkrankungen. Gern stimme ich mit Ihnen einen festen Rhythmus für die Einrichtung ab; abgerechnet wird dabei grundsätzlich über den einzelnen Patienten mit ärztlicher Verordnung, nicht über einen Vertrag mit der Einrichtung selbst.

Versorgung für Ihre Einrichtung anfragen

  • Regelmäßige Versorgung mit fester, vertrauter Ansprechpartnerin
  • Anleitung des Pflegepersonals, sicheres Schlucken, verständliche Kommunikation
  • Feste, planbare Termine im Wochenrhythmus
  • Abgestimmte Dokumentation und Rücksprache nach Bedarf

So läuft eine Zuweisung

  1. Kontakt

    Sie verweisen Ihren Patienten an mich, oder die Betroffenen melden sich direkt. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt.

  2. Diagnostik

    Ich übernehme zeitnah, führe die logopädische Diagnostik durch, auf Wunsch als Hausbesuch, und erstelle einen individuellen Therapieplan.

  3. Therapie

    Die Behandlung läuft kontinuierlich und an realistischen Zielen orientiert. Bei chronischen Verläufen bleibe ich langfristig an der Seite der Betroffenen.

  4. Abstimmung

    Nach Einwilligung gebe ich nachvollziehbare Rückmeldung zum Verlauf und stimme mich bei Bedarf mit Ihnen ab.

Zur Abrechnung: Ich bin Wahltherapeutin. Für die Rückerstattung benötigen Patienten in der Regel die Honorarnote und eine ärztliche Verordnung (je nach Krankenkasse ggf. chefärztlich bewilligt); typischerweise werden 50–80 % erstattet. Ablauf unter Kosten & Rückerstattung; Konditionen im Erstgespräch. Gern sende ich Ihnen ein kompaktes Info-Blatt für Ihre Unterlagen, sprechen Sie mich einfach an.

Häufige Fragen

Wie schnell können Sie einen Patienten übernehmen?

In der Regel kurzfristig und nach Vereinbarung. Bei akuten Situationen, etwa nach einem Schlaganfall oder einer Entlassung aus der Klinik, bemühe ich mich um einen besonders raschen Beginn.

Versorgen Sie auch Pflegeheime und Einrichtungen?

Ja. Ich versorge Bewohner regelmäßig vor Ort, inklusive Anleitung des Pflegepersonals, etwa im sicheren Umgang mit Schluckstörungen.

Wie erfolgt die Abstimmung mit der zuweisenden Stelle?

Nach Einwilligung des Patienten gebe ich nachvollziehbare Rückmeldung zum Verlauf und stimme mich bei Bedarf mit Ihnen ab.

Benötigen Patienten eine ärztliche Verordnung?

Für die erste Kontaktaufnahme nicht. Für die Rückerstattung durch die Krankenkasse ist ab dem ersten Termin als Wahltherapie in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich (z. B. von HNO-, Neurologie- oder Hausarzt). Ohne Verordnung ist die Behandlung natürlich ebenso möglich, dann als private Leistung.

Was kommt finanziell auf Patienten zu?

Ich bin Wahltherapeutin: Therapieeinheiten werden privat in Rechnung gestellt; nach dem Therapieblock reichen Patienten Honorarnote und, je nach Krankenkasse, die (ggf. chefärztlich bewilligte) Verordnung bei ihrer Krankenkasse ein. Typischerweise werden 50–80 % rückerstattet; den genauen Tarif erfragen sie bei ihrer Kasse. Bei Hausbesuchen kommt eine Hausbesuchspauschale hinzu. Ablauf und Details: Kosten & Rückerstattung; Konditionen im Erstgespräch.

Melden Sie sich gern

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation, für sich selbst, einen Angehörigen oder Ihre Einrichtung. Ich melde mich zeitnah persönlich zurück. Die Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Lieber direkt im Chat?

Schreiben Sie mir gern auf WhatsApp, dort antworte ich oft am schnellsten.

Auf WhatsApp schreiben

Mit markierte Felder sind Pflichtfelder.